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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Für alle Verträge über Design-Leistungen zwischen der Designerin und der Auftraggeberin gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Sie gelten auch dann, wenn die Auftraggeberin Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die AGB der Designerin gelten auch, wenn die Designerin in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen der Auftraggeberin den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie der Designerin ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand
Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Die Designerin schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Geschuldet ist die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Herstellung der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht; die Übergabe sogenannter »offener« Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet.

3. Vergütung
3.1 Sämtliche Leistungen, die die Designerin für die Auftraggeberin erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wünscht die Auftraggeberin während oder nach der Leistungserbringung Sonder- und/oder Mehrleistungen der Designerin, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die die Auftraggeberin zu vertreten hat, so kann die Designerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

3.2 Die Vergütung erfolgt immer entsprechend des gestellten Angebotes, wenn dieses von der Auftraggeberin angenommen wird. Dienstleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden zusätzlich und separat berechnet.

4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit vertragsgemäß erbracht, fällig. Sofern nicht anders vereinbart, wird eine Anzahlung von 50% veranschlagt.
4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

5. Nutzungsrechte
5.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten. Sie ist bei rechtlich geschützten Leistungen nicht gestattet und berechtigt die Designerin neben der Forderung eines ergänzenden Nutzungshonorars zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Entwurfs oder einer rechtlich geschützten Reinzeichnung ist unzulässig. Sämtliche Entwürfe, Reinzeichnungen, Konzeptionen und sonstige Leistungen der Designerin werden der Auftraggeberin im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG anvertraut. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig.

5.2 Die Designerin räumt der Auftraggeberin die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
5.3 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Designerin.
5.4 Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf die Auftraggeberin über.
5.5 Geschützte Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Designerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Die Designerin hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung ihrer geschützten Entwürfe und Reinzeichnungen zu verbieten, die geeignet ist, ihre berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen an den vorgenannten Werkleistungen zu gefährden.

6. Namensnennungspflicht
Die Designerin ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen der Designerin namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist.

7. Sonderleistungen, Nebenkosten
7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand des angegebenen Stundensatzes vergütet.
7.2 Die Designerin ist nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin zu bestellen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, der Designerin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Designerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich die Auftraggeberin, der Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Designerin ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung von der Auftraggeberin zu erstatten.

8. Eigentum an Entwürfen und Daten
8.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.
8.2 Die Originale sind der Designerin nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. Bei Beschädigung oder Verlust hat die Auftraggeberin die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
8.3 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Designerin. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an die Auftraggeberin herauszugeben. Wünscht die Auftraggeberin deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
8.4 Hat die Designerin der Auftraggeberin Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Designerin geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.
8.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 8.1 bis 8.4 genannten Gegenstände erfolgt für Rechnung der Auftraggeberin und, sofern die Auftraggeberin kein Verbraucher ist, auf Gefahr der Auftraggeberin.

9. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
9.1 Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind der Designerin Korrekturmuster vorzulegen.
9.2 Die Produktionsüberwachung durch die Designerin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
9.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt die Auftraggeberin der Designerin bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.
9.4 Die Designerin ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung der Auftraggeberin zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für die Auftraggeberin hinzuweisen, sofern die Designerin nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse der Auftraggeberin schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss die Designerin für ihre Werbezwecke selbst einholen.

10. Haftung
10.1 Die Designerin haftet für entstandene Schäden z.B. an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet die Designerin auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Auftraggeberin regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht).

11. Künstlersozialkasse (KSK)
Die Designerin ist verpflichtet, ihre Rechnungen der Künstlersozialkasse (KSK) zu melden. Falls die Auftraggeberin eine Zahlung an die Designerin für künstlerische oder designbezogene Dienstleistungen leistet, könnte die Künstlersozialabgabe (KSA) anfallen. Die KSA beträgt derzeit 5% des Netto-Rechnungsbetrags und wird jährlich neu festgelegt. Weitere Informationen zur KSK und zur Künstlersozialabgabe erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de oder über Ihre Steuerberatungskanzlei. Diese Information wird der Auftraggeberin zur Kenntnisnahme übermittelt, um sicherzustellen, dass diese ggf. die Künstlersozialabgabe korrekt meldet.

12. Stornierungsbedingungen und Haftungsausschluss für Workshops
12.1 Widerrufsrecht für Verbraucher
Falls die Auftraggeberin Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, steht ihr bei Online-Buchungen eines Workshops ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Widerruf kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss des Vertrags. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

12.2 Kein Widerrufsrecht bei kurzfristigen Terminen
Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig, wenn der Workshop vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurde oder die Designerin mit der Erbringung der Leistung begonnen hat, nachdem die Auftraggeberin ausdrücklich zugestimmt hat und bestätigt wurde, dass das Widerrufsrecht erlischt.

12.3 Widerrufsrecht für Unternehmer und Unternehmen
Bei Workshops, die ausschließlich für Unternehmer und Unternehmen gemäß § 14 BGB angeboten werden, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB nicht. Es bestehen daher keine Rücktritts- oder Widerrufsrechte für Unternehmer, die den Vertrag abgeschlossen haben. Ungeachtet des Ausschlusses des Widerrufsrechts für Unternehmen, räumt die Designerin den Teilnehmenden die Möglichkeit einer Stornierung gemäß den in den Stornierungsbedingungen genannten Regelungen ein.

12.4 Stornierung durch die Auftraggeberin
Eine Stornierung des Workshops durch die Auftraggeberin ist jederzeit möglich, bedarf jedoch der Schriftform (z. B. E-Mail). Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • Bis 30 Tage vor dem Workshop: kostenfreie Stornierung möglich.

  • 29 bis 14 Tage vor dem Workshop: 50 % der Teilnahmegebühr werden berechnet.

  • Weniger als 14 Tage vor dem Workshop: Die volle Teilnahmegebühr wird fällig, es sei denn, es wird eine Ersatzperson gestellt.

12.5 Rücktritt durch die Designerin
Die Designerin behält sich das Recht vor, den Workshop aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt) abzusagen. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche der Auftraggeberin sind ausgeschlossen.

12.6 Haftungsausschluss
Die Teilnahme an Workshops erfolgt auf eigene Gefahr. Die Designerin haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Anwendung der vermittelten Inhalte entstehen. Für Verletzungen oder Schäden, die während des Workshops auftreten, haftet die Designerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

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